PiA – Praxisintegrierte Ausbildung

Dreijährige Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) – Im Unterschied zur zweijährigen schulischen Ausbildung in Vollzeit mit zwei Blockpraktika und einem Anerkennungsjahr, sind Sie bei der PiA-Ausbildung vom ersten Tag in der Praxis. Sie besuchen drei Jahre lang an drei Tagen in der Woche die Schule und arbeiten an zwei Tagen in der Einrichtung (z.B. Kindertagesstätte), mit der Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wichtig: Voraussetzung für einen Schulplatz ist ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung für eine PiA-Ausbildungsstelle. Hier finden Sie eine Liste der Träger (pdf) , mit denen wir zusammenarbeiten oder recherchieren Sie Ausbildungsstellen im Internet. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 9 Monate vor Ausbildungsbeginn im September um einen Ausbildungsplatz bei einem Träger zu bemühen.

Ausbildungsvergütung, Einsatzort, Arbeitszeiten und Zahl der Urlaubstage (i.d.R. 30 Tage) sind im Ausbildungsvertrag mit dem Träger bzw. der Praxiseinrichtung geregelt.

In diesen Bereichen können Sie als Erzieher/in arbeiten

Mit der Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in können Sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Das können sein:

  • Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Horte,
  • Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime,
  • Erholungs- und Ferienheime,
  • Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen,
  • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung.

Nähere Informationen

  • Zugangsvoraussetzungen

    In der Regel benötigen Sie:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • der erfolgreiche Besuch des einjährigen Berufskollegs

    ODER:

    • ein höherer Bildungsabschluss (z. B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft)
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung UND ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens drei Jahre
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens 2-stündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige (100 Prozent) Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    Zeiten eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) können als 6-Wochen-Praktikum gelten.

  • Informationsblatt der Evangelischen Fachschule zur PiA Ausbildung

    Informationsblatt PiA (pdf)

    Ausführliche Informationen zur Praxisintegrierten Ausbildung zum/r Erzieher/in an unserer Fachschule, Stand März 2020

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur PiA Ausbildung des Landes Baden-Württemberg

  • Adressen von Einrichtungen und Trägern

    Wenn Sie sich für die PiA-Ausbildung entscheiden, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger abschließen. Hier finden Sie Adressen, bei denen Sie sich bewerben könnten.

    Wir empfehlen, sich mindestens 9 Monate vor Ausbildungsbeginn um einen Ausbildungsplatz zu bemühen.

  • In diesen Bereichen können Sie nach der Ausbildung arbeiten:

    Mit der Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in können Sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Das können sein:

    • Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Horte,
    • Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime,
    • Erholungs- und Ferienheime,
    • Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen,
    • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung.
  • Verdienstaussichten

    Während der Ausbildung erhalten Sie ein Ausbildungsentgelt, dass im Ausbildungsvertrag mit der Träger geregelt ist. Hier werden auch Arbeits- und Urlaubszeiten vereinbart.

    Zu Verdienstaussichten

Sie haben noch Fragen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie, welcher Ausbildungsgang zu Ihnen passt.

  • Fachschulsekretariat Evang. Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt