Sozialpädagogische Assistenz (2 Jahre Schule + 1 Jahr Berufspraktikum)

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistent ist ein Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.

In § 6 (Aufnahmevoraussetzungen) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung heißt es: „Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahrs, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen jeweils ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.“

Bewerbungsunterlagen

  1. Motivationsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Schulabschluss (wenn der Schulabschluss erst noch erworben wird, das letzte vorhandene Schulzeugnis), ggf. Ausbildungsabschluss
  4. Persönliche Erklärung zum konfessionellen Charakter der Fachschule (Formblatt liegt bereits aus den anderen Ausbildungsgängen vor)
  5. Erklärung, an welchen Aufnahmeverfahren der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits teilgenommen und an welchen Berufsfachschulen ggf. weitere Aufnahmeverfahren laufen (hierfür muss noch ein Formblatt entwickelt werden)
  6. Bei ausländischem Schulabschluss: Zeugnisanerkennung (kann nachgereicht werden)
  7. Bei ausländischem Schulabschluss: Nachweis des Sprachniveaus (kann nachgereicht werden)
  8. Ggf. Praktikumszeugnisse, BuFDi- oder FSJ-Nachweise o. ä.

Das bieten wir Ihnen

  • Eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten an unserer 2-jährigen Berufsfachschule, die es ermöglicht, mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aller Altersstufen zu arbeiten.
  • eine verlässliche Betreuung während des wöchentlichen Praxistages.
  • schulische Begleitung im Berufspraktikum im 3. Ausbildungsjahr bis zur staatlichen Anerkennung.
  • die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen gleichwertigen Realschulabschluss oder die Fachschulreife zu erwerben und z. B. eine Erzieherausbildung anzuschließen.
  • eine Ausbildung mit sehr guten Berufsaussichten und interessanten Anschlussmöglichkeiten (z. B. ist es möglich, sich bei uns nach zwei Jahren Berufserfahrung für eine Gruppenleitung fortzubilden).