Zugangsvoraussetzungen
Das einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik
Zugang zum einjährigen Berufskolleg
Download Informationen zum einjährigen Berufskolleg
Bewerbungspaket
Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin, zum sozialpädagogischen Assistenten
Zugang zur Ausbildung
Download Informationen Ausbildung Sozialpädagogische/r Assistent/-in
Bewerbungspaket
Sie bewerben sich mit einem Schulabschluss aus dem Ausland?
Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (gilt für alle Ausbildungsformen)
Für die Aufnahme einer Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ist zusätzlich die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger notwendig.
Diese Bildungsabschlüsse berechtigen Sie zu dieser Ausbildung
Download Informationen
Bewerbungspakete
Sie bewerben sich mit einem Schulabschluss aus dem Ausland?
Die Lernorte Schule und Praxis
In allen Ausbildungsgängen haben Sie zwei Lernorte: unsere Fachschule und eine Praxiseinrichtung. Theorie und Praxis sind in allen Ausbildungsgängen eng verknüpft.
Für alle Ausbildungsgänge benötigen Sie daher eine Praxiseinrichtung.
In der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur Erzieherin bzw. zum Erzieher und in der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistent müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger für die praktische Ausbildung abschließen.
Sie können eine Praxiseinrichtung im Umkreis von 30 Kilometern um die Fachschule wählen. Als Praxiseinrichtungen gelten Tageseinrichtungen für Kinder (z. B. Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderhaus, Hort, Ganztagsbetreuung) oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendzentrum, Aktivspielplatz, Jugendfarm).
Wir kooperieren mit vielen regionalen und überregionalen Trägern. Hier finden Sie eine Liste mit Adressen unserer