Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin, zum sozialpädagogischen Assistenten

Das einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik

  • Zugang zum einjährigen Berufskolleg

    Sie benötigen

    • einen Realschulabschluss oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss,

    ODER

    • die Fachschulreife,

    ODER

    • ein Versetzungszeugnis in der Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang.

    Sie brauchen für die Aufnahme an das Berufskolleg den Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Fachschule geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ordnung und den Bildungs- und Lehrplänen des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten.

  • Download Informationen zum einjährigen Berufskolleg

  • Bewerbungspaket

Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher (gilt für alle Ausbildungsformen)

  • Für die Aufnahme einer Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ist zusätzlich die erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger notwendig.

  • Diese Bildungsabschlüsse berechtigen Sie zu dieser Ausbildung

    In der Regel benötigen Sie:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • der erfolgreiche Besuch des einjährigen Berufskollegs

    ODER:

    • ein höherer Bildungsabschluss (z. B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft)
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung UND ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens drei Jahre
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens 2-stündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige (100 Prozent) Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    Zeiten eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) können als 6-Wochen-Praktikum gelten.

  • Download Informationen

  • Bewerbungspakete

Die Lernorte Schule und Praxis

In allen Ausbildungsgängen haben Sie zwei Lernorte: unsere Fachschule und eine Praxiseinrichtung. Theorie und Praxis sind in allen Ausbildungsgängen eng verknüpft.

Für alle Ausbildungsgänge benötigen Sie daher eine Praxiseinrichtung.

In der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur Erzieherin bzw. zum Erzieher müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger für die praktische Ausbildung abschließen.

Sie können eine Praxiseinrichtung im Umkreis von 30 Kilometern um die Fachschule wählen. Als Praxiseinrichtungen gelten Tageseinrichtungen für Kinder (z. B. Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderhaus, Hort, Ganztagsbetreuung) oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendzentrum, Aktivspielplatz, Jugendfarm).

Wir kooperieren mit vielen regionalen und überregionalen Trägern. Hier finden Sie eine Liste mit Adressen unserer