Nachqualifi­zierung zur Pädagogischen Fachkraft nach § 7 KiTaG
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Sie möchten als Pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten?

Das KiTaG sieht in § 7 vor, dass Fachkräfte der Ziffer 10 (dazu gehören neben Ergo- und Physiotherapeuten auch Lehrkräfte mit ersten Staatsexamen für die Grundschule sowie Kinderkrankenschwestern und Hebammen) eine Nachqualifizierung im Umfang von 25 Fortbildungstagen absolvieren müssen, um als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen tätig sein zu können. Die Nachqualifizierung ist innerhalb von 2 Jahren berufsbegleitend durchzuführen. Die von uns ausgewählten Module entsprechen den Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem KVJS – Landesjugendamt und werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten angeboten.

  • Regina Linsenmaier

    Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.
    In unserem Fachschulsekretariat stehe ich Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

  • PD Dr. theol. Axel Bernd Kunze

    Gerne informiere ich Sie zu den Inhalten dieses Kurses