27.01.2021

Neue Besuchsregelung im Wilhelmine-Canz-Zentrum ab 1. Februar

Liebe Angehörige und Betreuende,

erneut müssen wir aufgrund einer neuen Corona-Bestimmung unsere Besuchsregeln überarbeiten und anpassen. Wir ändern die Termine und Besuchsregelung zum 01.02.2021, damit Sie genügend Vorlauf zur Absprache mit Ihren Angehörigen haben.

Ab 1. Februar 2021 gelten folgende Regelungen im Wilhelmine-Canz-Zentrum…

  • Jede/r Bewohner/in kann am Tag maximal eine/n Besucher/in (1 Person) empfangen.
  • Vor dem Betreten des Foyers bitten wir um gründliche Hände-Desinfektion an den bereitstehenden Desinfektionsspendern.
  • Besuche sind nur mit einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil möglich. Dieser Mund- und Nasenschutz muss auch im Zimmer der Bewohner/innen getragen werden. Die FFP2 Maske muss vor dem Betreten des Hauses an der Eingangstüre im Foyer bis zum Verlassen des Hauses getragen werden.
  • Weiterhin berechtigt nur ein aktueller negativer Coronatest für einen Besuch (aktuell heißt nicht älter als 48 Stunden)
    Testtermine für Besucher/innen und Mitarbeitende finden an folgenden Wochentagen statt: Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr
  • Die Anmeldung für einen Angehörigenbesuch sowie zum Coronaschnelltest muss spätestens am Vortag erfolgen.
    Sie können sich telefonisch anmelden Montag bis Freitag von 8.00-11.30 Uhr unter der Nummer 07151 9634-403.
  • Für Besuche am Wochenende oder an einem Montag melden Sie sich bitte bis spätestens Freitag um 11.30 Uhr unter der der Telefonnummer 07151 9634 403 an.
  • Besuchskontakte dürfen nur im Zimmer der Bewohner/innen stattfinden. Das Verweilen auf Gängen, Fluren, in den Aufenthaltsbereichen oder im Eingangsbereich während des Besuchs ist nicht möglich.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu wahren. Wir bitten aufs dringlichste Körperkontakt (Umarmungen, Begrüßungs- bzw. Abschiedsküsse) zu vermeiden, auch wenn es schwerfällt.
  • Unsere Besuchszeiten ab 1. Februar sind:
    Montag–Samstag: 10:00–11:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
    Dienstag: zusätzlich von 18:00–9:00 Uhr
    Sonntag: nur von 10:00–11:00 Uhr

Die Änderung der Besuchstage hängt mit der 48-stündigen Gültigkeit des Antigen-Schnelltests zusammen.

Uns ist bewusst, dass wir mit immer neuen Änderungen Ihre Geduld sehr beanspruchen. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, sind diese Regelungen sehr kurzfristig in Kraft getreten. Wir müssen sie nun in der Praxis erproben und Erfahrungen sammeln, ob die Zeitkorridore für die Testungen unserer Mitarbeitenden ausreichen.

Eine Bitte: Besucher/innen können sich nur zu einem Schnelltest anmelden, wenn sie in den zwei auf den Test folgenden Tagen Besuche wirklich planen und zu diesen Besuchen auch angemeldet sind.

Um für unsere Bewohner/innen die so wichtigen Besuchskontakte geregelt, risikofrei und zuverlässig zu gestalten, bitten wir Sie, dass Sie sich innerhalb des Angehörigenkreises verständigen, wer an welchen Tagen ins Wilhelmine-Canz-Zentrum kommt. Es kann so auch vermieden werden, dass unnötig Testkapazitäten in Anspruch genommen werden.

Wir appellieren an Ihr Mitwirken. Nur so können wir unser Haus weiterhin coronafrei halten. Die meisten unsere Bewohner/innen wurden zwar das erste Mal geimpft. (Ein Impfschutz besteht erst nach 2. Impfung). Jedoch die Mieter/innen im Betreuten Wohnen, die auch in unserem Haus leben wurden nicht geimpft, da die Landesregierung in ihrer Priorisierung nur stationär in Pflegeheimen untergebrachte Menschen berücksichtigte. Wir wünschen uns gegenseitiges Verständnis für diese so herausfordernde Zeit.

Ganz herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Cilia Benedikt-Straub
Zentrumsleiterin, Wilhelmine-Canz-Zentrum