Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültigkeit dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stiftung Großheppacher-Schwesternschaft unter www.grossheppacher-schwesternschaft.de. Unsere Website wird derzeit überarbeitet und schrittweise an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) angepasst. Grundlage hierfür ist die Norm EN 301 549, die die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote beschreibt (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1Konformitätsstufe AA).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Website noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Bei einer internen Überprüfung wurden unter anderem folgende Punkte identifiziert, die noch Optimierung erfordern:

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Kontrastverhältnisse, die nicht überall den Vorgaben entsprechen
  • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Funktionen
  • Unzureichende Kennzeichnung der Navigationselemente für Screenreader

Wir sind bestrebt, diese Barrieren zeitnah zu beheben.

Feedback und Kontakt

Falls Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung bei der Nutzung unserer Angebote benötigen, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Sie helfen uns, unser Angebot kontinuierlich zu verbessern.

E-Mail:

Postanschrift:
Stiftung Großheppacher Schwesternschaft
Kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
Oberlinstraße 4
71384 Weinstadt-Beutelsbach

Aufsichts- und Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein oder keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes Baden-Württemberg wenden. Diese ist für die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zuständig.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung liegt keine zentrale Beschwerdestelle für Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft vor.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Die Angaben zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.