Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (Praxisintegrierte Ausbildung)
Die Praxisintegrierte Ausbildung Sozialpädagogische Assistenz an der Berufsfachschule
Im Unterschied zur schulischen Ausbildung bedeutet praxisintegriert Ausbildung, dass Sie im Ausbildungsverhältnis mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Das kann z.B. eine Kindertagesstätte oder ein Kindergarten sein. Wenn Sie sich um einen Schulplatz bewerben, sollten Sie bereits einen Ausbildungsvertrag haben.
Während der dreijährigen Ausbildung sind Sie in der Regel 3 Tage pro Woche in der Berufsfachschule und 2 Tage arbeiten Sie in Ihrer Ausbildungseinrichtung. Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung und regeln mit diesem auch Ihren Urlaubsanspruch.
Im Gegensatz zur schulischen Ausbildung mit ca. 6 Ferienwochen pro Jahr haben Sie bei der PiA-Ausbildung keine Ferien. Ihren Urlaub müssen Sie in der schulfreien Zeit nehmen.
Ggf. können Sie während der Ausbildung einen mittleren Bildungsabschluss erwerben
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistent ist ein Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
In § 6 (Aufnahmevoraussetzungen) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung heißt es: „Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahrs, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen jeweils ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.“
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulabschluss (wenn der Schulabschluss erst noch erworben wird, das letzte vorhandene Schulzeugnis), ggf. Ausbildungsabschluss
- Persönliche Erklärung zum konfessionellen Charakter der Fachschule (Formblatt liegt bereits aus den anderen Ausbildungsgängen vor)
- Erklärung, an welchen Aufnahmeverfahren der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits teilgenommen und an welchen Berufsfachschulen ggf. weitere Aufnahmeverfahren laufen (hierfür muss noch ein Formblatt entwickelt werden)
- Bei ausländischem Schulabschluss: Zeugnisanerkennung (kann nachgereicht werden)
- Bei ausländischem Schulabschluss: Nachweis des Sprachniveaus (kann nachgereicht werden)
- Ggf. Praktikumszeugnisse, BuFDi- oder FSJ-Nachweise o. ä.
- Ausbildungsvertrag (kann nachgereicht werden) mit einem Träger von Einroichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Das bieten wir Ihnen
- Eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten, die es Ihnen ermöglicht, mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aller Altersstufen zu arbeiten.
- Wir begleiten Sie in der Praxis und sind in Kontakt mit Ihren Anleiterinnen oder Anleitern.
- die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen gleichwertigen Realschulabschluss oder die Fachschulreife zu erwerben und z. B. eine Erzieherausbildung anzuschließen.
- eine Ausbildung mit sehr guten Berufsaussichten und interessanten Anschlussmöglichkeiten (z. B. ist es möglich, sich bei uns nach zwei Jahren Berufserfahrung für eine Gruppenleitung fortzubilden).