07.10.2022
Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik

Fällt aus: Kurs Nachqualifzierung nach §7

Im Januar 2023 startet ein neuer Weiterbildungskurs. Das KiTaG sieht in § 7 vor, dass Fachkräfte der Ziffer 10 (dazu gehören neben Ergo- und Physiotherapeuten auch Lehrkräfte mit ersten Staatsexamen für die Grundschule sowie Kinderkrankenschwestern und Hebammen) eine Nachqualifizierung im Umfang von 25 Fortbildungstagen absolvieren müssen, um als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen tätig sein zu können.

Die Nachqualifizierung ist innerhalb von 2 Jahren berufsbegleitend durchzuführen. Die von uns ausgewählten Module entsprechen den Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem KVJS – Landesjugendamt und werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten angeboten.