19.09.2019

Nachqualifizierung zur Pädagogischen Fachkraft: Sie möchten als Pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten?

Das novellierte Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) sieht in § 7 vor, dass Fachkräfte der Ziffer 10 (dazu gehören neben Ergo- und Physiotherapeuten auch Fachlehrkräfte und Pädagogen mit ersten Staatsexamen „Lehramt Grundschule/Hauptschule“ sowie Kinderkrankenschwestern und Hebammen) eine Nachqualifizierung im Umfang von 25 Fortbildungstagen absolvieren müssen, um als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen tätig sein zu können. Die Nachqualifizierung ist innerhalb von 2 Jahren berufsbegleitend durchzuführen.

Die von uns ausgewählten Module entsprechen den Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem KVJS – Landesjugendamt und werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten angeboten.

Ein neuer Kurs soll im Dezember 2019 beginnen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Falls Sie an dem Fortbildungsangebot interessiert sind, wenden Sie sich bitte an im Fachschulsekretariat (0 71 51) 99 34-145.

PD Dr. Axel Bernd Kunze
Pädagogisch-didaktische Schulleitung EFSP