Fachhochschulreife

Erweiterte Studienmöglichkeiten nach der Erzieherausbildung

Baden-Württemberg hat sein Landeshochschulgesetz (LHG) geändert. Mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher oder Erzieherin erhalten Sie in Baden-Württemberg künftig eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt: Sie können grundsätzlich an allen Hochschulen (z. B. Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften) in Baden-Württemberg ein Studium beginnen, auch wenn Sie nicht die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt haben. Das LHG regelt allerdings nur den grundsätzlichen Hochschulzugang, daneben sind unter Umständen Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Hochschulen zu beachten (z. B. ein bestimmter Notendurchschnitt).

Warum kann es aber weiterhin sinnvoll sein, die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen?

  • Die Neuregelung im LHG kann auch wieder geändert werden. Die Fachhochschulreife hingegen bleibt Ihnen lebenslang erhalten.
  • Das LHG ermöglicht Ihnen, zwar zu studieren, verleiht aber keinen zusätzlichen Schulabschluss. Die Neuregelung gilt nur für Baden-Württemberg. Mit der Fachhochschulreife können Sie hingegen bundesweit studieren.
  • Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten Sie bereits nach Abschluss der schulischen Ausbildung.
  • Der Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife vermittelt Ihnen wichtige Kompetenzen in Deutsch, Englisch und Mathematik, die für Ihren Studienerfolg wichtig sind.
  • Das LHG regelt nur den grundsätzlichen Hochschulzugang, daneben sind unter Umständen Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Hochschulen zu beachten (z. B. ein bestimmter Notendurchschnitt). In jedem Fall ist ein Beratungsgespräch an einer Hochschule Pflicht, wenn keine Fachhochschulreifeprüfung vorliegt.

Unsere Fachschule bietet Ihnen Möglichkeiten der gezielten Studienvorbereitung an, die Sie bei Interesse nutzen können.

Fachhochschulreife während der Ausbildung ablegen

Im Rahmen Ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, zum staatlich anerkannten Erzieher können Sie die Fachhochschulreife erwerben. In diesem Fall erhalten Sie nach dem Ende der schulischen Ausbildung ein »Zeugnis der Fachhochschulreife«, das Ihnen die allgemeine Fachhochschulreife vermittelt. Mit dieser ist Ihre Studienberechtigung nicht auf eine bestimmte Fachrichtung beschränkt. Mit der Fachhochschulreife können Sie grundsätzlich an einer Fachhochschule aufgenommen werden. Auch das Studium der Kindheitspädagogik an einer Pädagogischen Hochschule ist möglich. Über zusätzlich zu erbringende Voraussetzungen (z. B. Praktika, Aufnahmeprüfungen) informieren Sie die Zulassungsstellen der Hochschulen.

Zugangsvoraussetzungen: keine; empfohlen wird mindestens ein ›befriedigend‹ in Deutsch, Interesse an literarischen Texten und gesellschaftspolitischen Fragen. Unsere Fachschule bietet im 1-jährigen Berufskolleg zwischen Pfingst- und Sommerferien einen freiwilligen Vorkurs in Mathematik an, der auf den Zusatzunterricht in der Fachschule vorbereitet.

Die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife findet zusammen mit der schulischen Abschlussprüfung statt. Die schriftlichen Zusatzprüfungen erfolgen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, ggf. finden zusätzlich mündliche Abschlussprüfungen in den genannten Fächern statt.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung bestimmt:

Zur Zusatzprüfung ist zugelassen, wer an der schulischen Abschlussprüfung teilnimmt und den Zusatzunterricht ordnungsgemäß besucht hat.

Zusatzunterricht (pro Woche):
(1 UE = 45 Minuten, 1 Block = 90 Minuten)

a) Im Rahmen der vollzeitschulischen Erzieherausbildung:

  • im Unterkurs 3 UE Mathematik;
  • im Oberkurs 3 UE Mathematik, 1 UE Wissenschaftliche Texthermeneutik Deutsch, 1 UE Wissenschaftliche Texthermeneutik Englisch.

b) Im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung und der Erzieherausbildung in Teilzeitform:

  • im zweiten Ausbildungsjahr 3 UE Mathematik;
  • im dritten Ausbildungsjahr 3 UE Mathematik, 1 UE Wissenschaftliche Texthermeneutik Deutsch, 1 UE Wissenschaftliche Texthermeneutik Englisch.

Weitergehende Informationen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Baden-Württemberg

a) Erwerb der Fachhochschulreife während der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher:
Erzieherverordnung Baden-Württemberg (www)

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs.

b) Praxisintegrierte Ausbildung (PiA), Abschnitt 6:

http://www.landesrecht-bw.de

Informationen unserer Schule: