Fachschulische Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in in Teilzeit

Teilzeitausbildung

Dreijährige schulische Ausbildung in Teilzeit + 1-jähriges (100 %) oder 2-jähriges (50 %) Berufspraktikum

Eine Teilzeitausbildung ist geeignet für Menschen, die beispielsweise Familie und Ausbildung unter einen Hut bringen möchten. Die Ausbildung mit Berufspraktikum kann auf vier oder fünf Jahre verlängert werden.

Ihr Vorteil:

Sie können Ihre Praxisphasen während der schulischen Fachschulausbildung flexibler verteilen und Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen

In diesen Bereichen können Sie nach Ihrer Ausbildung als Erzieher/in arbeiten

Mit der Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in können Sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Das können sein:

  • Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Horte,
  • Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime,
  • Erholungs- und Ferienheime,
  • Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen,
  • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen

  • Informationsblatt zur Teilzeitausbildung

  • Zugangsvoraussetzungen

    In der Regel benötigen Sie:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • der erfolgreiche Besuch des einjährigen Berufskollegs

    ODER:

    • ein höherer Bildungsabschluss (z. B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife, schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft)
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung UND ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens drei Jahre
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens 2-stündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    ODER:

    • ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss
      UND
    • eine mindestens 2-jährige (100 Prozent) Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern
      UND
    • ein 6-wöchiges Praktikum

    Zeiten eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) können als 6-Wochen-Praktikum gelten.

  • Verdienstaussichten, Ausbildungsvergütung und Förderung

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Baden-Württemberg

  • Lernen bei uns

Sie möchten sich über eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher in Teilzeit näher informieren?

Stellen Sie Ihre Fragen im persönlichen Kontakt an einem unserer Informationsabende oder rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne!

  • Fachschulsekretariat Evang. Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt