24.06.2021
Fachschule für Sozialpädagogik

Erweiterte Studienmöglichkeiten nach der Erzieherausbildung

Baden-Württemberg hat sein Landeshochschulgesetz (BHG) geändert. Mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher oder Erzieherin erhalten Sie in Baden-Württemberg künftig eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt: Sie können im Prinzip an allen Hochschulen (z. B. Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften) in Baden-Württemberg ein Studium beginnen, auch wenn Sie nicht die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt haben. Das BHG regelt allerdings nur den grundsätzlichen Hochschulzugang, daneben sind unter Umständen Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Hochschulen zu beachten (z. B. ein bestimmter Notendurchschnitt).

Warum kann es aber weiterhin sinnvoll sein, die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen?

  • Die Neuregelung im LHG kann auch wieder geändert werden. Die Fachhochschulreife hingegen bleibt Ihnen lebenslang erhalten.
  • Das LHG ermöglicht Ihnen, zwar zu studieren, verleiht aber keinen zusätzlichen Schulabschluss. Die Neuregelung gilt nur für Baden-Württemberg. Mit der Fachhochschulreife können Sie hingegen bundesweit studieren.
  • Das LHG regelt nur den grundsätzlichen Hochschulzugang, daneben sind unter Umständen Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Hochschulen zu beachten (z. B. ein bestimmter Notendurchschnitt). In jedem Fall ist ein Beratungsgespräch an einer Hochschule Pflicht, wenn keine Fachhochschulreifeprüfung vorliegt.
  • Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten Sie bereits nach Abschluss der schulischen Ausbildung.
  • Der Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife vermittelt Ihnen wichtige Kompetenzen in Deutsch, Englisch und Mathematik, die für Ihren Studienerfolg wichtig sind.

Unsere Fachschule bietet Ihnen Möglichkeiten der gezielten Studienvorbereitung an, die Sie bei Interesse nutzen können.

Sie haben noch Fragen? Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze, Pädagogisch-didaktischer Schulleiter, steht Ihnen gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

  • PD Dr. theol. Axel Bernd Kunze

    Pädagogisch-didaktische Schulleitung